Höhe der Ruhegehaltssätze – Externer Link Detaillierte Informationen zur Beamtenversorgung des Bundes Das Ruhegehalt von Beamtinnen und Beamten wird aus der ruhegehaltfähigen Dienstzeit und den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen berechnet. Der Ruhegehaltssatz ermittelt sich auf der Grundlage der abgeleisteten Dienstzeit.
Er erhöht sich für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit (in Vollzeit) um 1,79375 Prozent. Er ist begrenzt auf maximal 71,75 Prozent, die erst bei einer ruhegehaltfähigen Dienstzeit von wenigstens 40 Jahren (in Vollzeit) erreicht werden. Der Wert 71,75 Prozent bezeichnet also den Höchstruhegehaltssatz.
Der tatsächlich erreichte Ruhegehaltssatz liegt in der Regel darunter. Zum Stichtag 1. Januar 2022 betrug der durchschnittliche Ruhegehaltssatz bei den Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern des unmittelbaren Bundesbereiches für den Bestand 68,0 Prozent.
Wie viel verdient man in der Pension?
Pensionserhöhung 2023 – Ab Januar 2023 tritt eine Pensionserhöhung nach dem gesetzlichen Anpassungsfaktor von 5,8 Prozent in Kraft, Niedrige Pensionen werden dabei zusätzlich deutlich stärker entlastet als höhere. MindestpensionistInnen – also PensionistInnen mit Ausgleichszulage – erhalten 10,2 Prozent mehr,
- Der Ausgleichszulagen-Richtsatz steigt von 1.030 auf 1.110 Euro.
- Zusätzlich erhalten MindestpensionstInnen pro Monat einen Pauschalbetrag von 20 Euro mehr.
- Personen mit einer Brutto-Monatspension zwischen 1.110 und 1.700 Euro erhalten eine Erhöhung von 8,2 Prozent.
- Für Pensionen zwischen 1.700 und 2.360 Euro brutto pro Monat wird die Erhöhung eingeschleift, bis sie ab 2.360 Euro nur noch um dem gesetzlichen Faktor von 5,8 Prozent steigt.
Zusätzlich wird ebenfalls eine neue Einmalzahlung von maximal 500 Euro im März 2023 ausbezahlt. Tipp Kostenlose Kreditkarte mit Bestpreisgarantie! TF Bank Kreditkarte kostenlos Mit der TF Mastercard Gold kann weltweit gebhrenfrei bezahlt und Geld behoben werden. Die zustzliche Reiseversicherung macht sie zur idealen Reisekreditkarte. Personen ab einer Spitzenpension von 5.670 Euro brutto pro Monat wird ein Pauschalbetrag von 329 Euro ausgezahlt.
Wie hoch ist die doppelte Pension?
So hoch fällt der Bonus je Pensionshöhe aus – Der Pensionsbonus beträgt – je nach Monatsbezug – bis zu 500 Euro. Der Betrag ist dabei von der Lohnsteuer befreit, unterliegt nicht der Krankenversicherungspflicht und ist ebenfalls nicht pfändbar. Damit gilt der Pensionsbonus als “brutto für netto”.
Bis zu einer Brutto-Pension von 1.666,66 Euro beträgt der Bonus einmalig 30 Prozent der Pensionshöhe, Von 1.666,67 bis 2.000 Euro brutto monatlich bekommt man die vollen 500 Euro ausbezahlt, Ab 2.000 Euro sinkt der Betrag linear bis zur Grenze von 2.500 Euro ab. Pensionistinnen und Pensionisten mit einer Monatspension von mehr als 2.500 Euro brutto erhalten keinen Bonus mehr überwiesen.
Zur Berechnung der Beträge für die Höhe des Bonus werden etwaige Kinderzuschüsse, Ausgleichszulagen oder Hinterbliebenenpensionen, für die sich im Jänner 2023 kein Auszahlungsbetrag ergibt, nicht berücksichtigt, heißt es hierzu laut PVA. Ein ähnlicher Bonus wurde zuvor bereits im September 2022 als Teuerungsausgleich an PensionistInnen in Österreich ausbezahlt. Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Wann gibt es die doppelte Pension?
Beispiel – Hundertsatz: 40 Prozent Pension der Witwe: 1.300 Euro eigenes Einkommen: 7.500 Euro Summe: 8.800 Euro abzüglich: 8.460 Euro Überschreitungsbetrag: 340 Euro Pension der Witwe: 1.300 Euro abzüglich Überschreitungsbetrag: 340 Euro Auszahlung: 960 Euro verminderter Hundertsatz 29,5 Prozent (Quelle → WKO ) Die Auszahlung der Pension erfolgt monatlich im Nachhinein, jeweils am 1.
Kann man mit 60 in Pension gehen?
Schwerarbeitspension – Diese Pensionsart gilt für versicherte Personen, die lange Zeit unter psychisch und physisch besonders belastenden Bedingungen Schwerarbeit geleistet haben. Die Schwerarbeitspension kann frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres in Anspruch genommen werden, wenn mindestens 540 Versicherungsmonate (45 Jahre) erworben wurden, wobei innerhalb der letzten 240 Kalendermonate (20 Jahre) vor dem Stichtag mindestens 120 Schwerarbeitsmonate (10 Jahre) vorliegen müssen.
Wie viel verdient ein Lehrer in NRW pro Monat?
Bei einer Einstellung mit Verbeamtung werden sie je nach Lehramt in der Regel nach der Besoldungsgruppe A12 oder A13 besoldet, das entspricht derzeit mindestens 3.824,06 Euro brutto (Stand 01.01.2021).
Wie viel verdient ein verbeamteter Lehrer in NRW?
Was verdient ein Lehrer? Das Lehrergehalt von der Grundschule bis zum Gymnasium Die Vergütung von Grundschullehrern und Grundschullehrerinnen richtet sich in der Regel nach den Besoldungsgruppen A 12 und A 13 sowie nach der Berufserfahrung. Damit verdienen sie etwa zwischen 3.600 und 6.000 Euro brutto im Monat.
- Haupt- und Realschullehrer:innen werden mittlerweile in allen Bundesländern nach A13 alimentiert (bzw.
- Läuft die stufenweise Umsetzung), ihr Grundgehalt liegt genau wie bei verbeamteten Gymnasiallehrern und -lehrerinnen zwischen rund 4.000 bis 6.000 Euro im Monat,
- Der Verdienst von verbeamteten Lehrer:innen an Berufs- und Förderschulen ist identisch, sie werden in der Regel ebenfalls nach A13 besoldet.
Abhängig vom Familienstand können noch Zuschläge auf das Grundgehalt aufgeschlagen werden. Im Weiteren finden Sie detallierte Aufschlüsselungen zu den Lehrergehältern. Ein krisensicherer Arbeitsplatz, Beamtenbesoldung, die abwechslungsreiche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Vereinbarkeit von Karriere und Familie: Es gibt viele Gründe, Lehrer:in zu werden – und viele Möglichkeiten, den Beruf auszuüben.
der Schulform,dem Bundesland, dem eigenen Familienstand, der Berufserfahrung und der Art der Beschäftigungsverhältnisses – Beamter oder Tarifangestellter?
Die Mehrzahl der Lehrern und Lehrerinnen an allgemein- und berufsbildenden ist laut der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) verbeamtet. Voraussetzung für die Verbeamtung ist, dass gesundheitliche und fachliche Voraussetzungen erfüllt sind und das Höchstalter, das je nach Bundesland bei 40 bis 50 Jahren liegt, noch nicht erreicht ist.
- Der Beamtenstatus ist erstrebenswert, denn neben geringeren Abgaben punktet er auch mit Unkündbarkeit sowie Gehaltszuschlägen für eigene Kinder,
- Eine Ausnahme bildet das Bundesland Berlin, wo erst seit dem Schuljahr 2022/23 wieder eine Verbeamtung möglich ist.
- Thüringen und Sachsen bieten seit 2017 beziehungsweise 2019 wieder eine Verbeamtung an, die zwischenzeitlich abgeschafft war.
Auch in den anderen Bundesländern werden Lehrkräfte privatrechtlich angestellt und nach bezahlt, wenn die Voraussetzungen für eine Verbeamtung nicht gegeben sind. Für verbeamtete Lehrer:innen sind die sogenannten relevant. Die Einordnung in die verschiedenen Gruppen ist auch aufgrund der unterschiedlichen Regelungen der Schulformen in den Bundesländern nicht einheitlich.
In der Regel lassen sich Lehrkräfte aber in folgende Besoldungsgruppen einordnen: Privatrechtlich angestellte Lehrer und Lehrerinnen werden regelmäßig nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) bezahlt. Zwar sind diese in den Bundesländern (bis auf Hessen) identisch, jedoch unterscheiden sich die Schulformen, weshalb es bei den verschiedenen Bundesländern zu unterschiedlichen Eingruppierungen und damit Gehältern kommt.
So werden in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen die drei Schulformen Haupt- und Realschule sowie Gymnasium nach wie vor parallel geführt; in den anderen sind sie (teilweise parallel zum alten System) in Gesamt-, Mittel-, Ober-, Gemeinschafts-, Sekundar-, Regel- oder Stadtteilschulen in einem Haus vereint.
Für Angestellte bei kommunalen Arbeitgebern, zum Beispiel Lehrer:innen an kommunalen Schulen in Bayern, gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Obwohl die Bruttogehälter von verbeamteten und angestellten Lehrern und Lehrerinnen durchaus vergleichbar sind, fällt das Nettogehalt bei den Beamten und Beamtinnen in der Regel höher aus : Weil diese keine Renten-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung bezahlen, sind ihre Abzüge geringer.
Wie das Unterrichtsportal lehrerfreund.de vorgerechnet hat, bleiben einer 35 Jahre alten, verbeamteten Gymnasiallehrerin in Nordrhein-Westfalen, die keine Kinder hat, in Vollzeit arbeitet und seit acht Jahren im Dienst ist, von 4.780 Euro nach allen Abzügen 3.450 Euro.
Ohne den Beamtenstatus hätte sie ein Nettogehalt von 2.900 Euro monatlich zur Verfügung. Hätte die verbeamtete Lehrerin eigene Kinder, kämen zusätzlich noch die Kinderzulagen dazu; dies gilt nicht für Tarifangestellte. Obwohl Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer den Boden dafür bereiten, was Kinder in ihrer schulischen Laufbahn erreichen können, werden sie nach wie vor in einigen Bundesländern lediglich in die Besoldungsgruppe A12 (gehobener Dienst) eingeordnet.
Damit gehören sie zu den relativen Geringverdienern an den deutschen Schulen – trotz Lehramtsstudium, Masterabschluss, Referendariat und zweitem Staatsexamen, was eigentlich für einen Berufseinstieg in den höheren Dienst (ab Besoldungsgruppe A13) qualifiziert.
- Der finanzielle Unterschied ist deutlich: Lag der Bundesdurchschnitt der Besoldungsgruppe A12 am 31.
- Dezember 2019 bei 4.847 Euro brutto monatlich, waren es in A 13 rund 500 Euro mehr: 5.374 Euro (Quelle: ).
- Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft kritisiert das seit Jahren.
- Sie kämpft für eine bundeseinheitliche Regelung und eine Besoldung nach A13 auch für Grundschullehrerinnen.
In der Hälfte der Bundesländer war die GEW nach eigenen Angaben bereits erfolgreich: In diesen wird schon A 13 für alle akademischen Lehrämter bezahlt, es läuft ein Stufenplan mit dem Ziel der Anhebung der Gehälter auf A13 oder das entsprechende Gesetzgebungsverfahren ist zumindest angekündigt.
- Hinzu kommt: Wie bei allen Verbeamteten ist auch bei Lehrkräften das Grundgehalt nicht nur von der Besoldungsgruppe, sondern auch von der sogenannten Erfahrungsstufe abhängig,
- Mit fortschreitender Lehrtätigkeit wird das Bruttogehalt in der Regel automatisch nach einer gewissen Anzahl von Jahren schrittweise angehoben.
In welche Erfahrungsstufe Lehrkräfte nach dem Referendariat eingeordnet werden, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Beide Faktoren – Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe – wirken sich deutlich auf das Bruttogehalt von Grundschullehrkräften aus.
Die folgende Tabelle zeigt dies beispielhaft an drei Bundesländern. Die gute Nachricht: In Bayern soll A13 schrittweise eingeführt werden. In Berlin wurden Grundschullehrkräfte 20 Jahre lang grundsätzlich nicht verbeamtet, sondern nach Tarif bezahlt – was eine Abwanderung und einen verschärften Lehrermangel zur Folge hatte.
Seit dem Schuljahr 2022/2023 ist auch in Berlin wieder eine Verbeamtung von Grundschullehrer:innen möglich, Wie Grundschullehrkräfte wurden lange auch Lehrende an Haupt- und Realschulen je nach Bundesland in A12 oder A13 eingestuft. Mittlerweile erfolgt in allen Bundesländern eine Besoldung nach A13 bzw.
- Wird derzeit darauf umgestellt.
- Eine gute Entwicklung, denn gerade Lehrer:innen an Hauptschulen sehen sich häufig mit herausfordernden Unterrichtssituationen konfrontiert.
- Zudem sind ihre Aufstiegsmöglichkeiten begrenzt, weil es an Haupt- und Realschulen weniger Leitungs- und Koordinationsstellen gibt.
Ein Aufstieg in die besser dotierten Besoldungsgruppen A 14 oder A 15 ist nur für Rektor:innen sowie deren Stellvertretende vorgesehen. Eine der wenigen Gemeinsamkeiten bei den Gehaltsregelungen zwischen den Bundesländern ist die generelle Eingruppierung von Gymnasiallehrer:innen in die Besoldungsordnung A13.
Sie sind generell die am besten verdienenden Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen. Im Durchschnitt liegt das Einstiegsgehalt für Beamtinnen Ende 2022 in der Besoldungsgruppe A13 bei rund 4.200 Euro ; am wenigsten verdienen sie im Saarland (3.907,59 Euro), am meisten in Bayern (4.774,01 Euro). Nach etwa 26 Berufsjahren liegt der Schnitt bei circa 5.400 Euro.
Gymnasiallehrkräfte verdienen nicht nur besser. Zudem hat ihre Karriereleiter im Vergleich zu anderen Schulformen mehr Sprossen, da Gymnasien in der Regel mehr Personal zur Koordination und Organisation brauchen. Will eine Lehrkraft Karriere machen, ist dieser Schritt damit verbunden, dass die reine Unterrichtszeit zugunsten von Managementaufgaben sinkt.
StudienratOberstudienratStudiendirektor undOberstudiendirektor
möglich. Bei letzteren handelt es sich um die Rektorinnen und Rektoren von Gymnasien. Sie sind in die Besoldungsgruppe A16 eingestuft und können je nach Berufserfahrung und Bundesland mit einem Grundgehalt von mindestens 6.000 Euro rechnen, teilweise auch deutlich darüber (Bayern, Stufe 11: 7.862,47 Euro brutto monatlich).
Verbeamtete Lehrkräfte an Berufsschulen werden wie diejenigen an Gymnasien in der Regel nach A13 besoldet. Zudem bieten sich ihnen meist ebenfalls Möglichkeiten, eine leitende Position einzunehmen und somit auch mehr Geld zu verdienen. Werden sie privatrechtlich angestellt und nach Tarif (TV-L) bezahlt, erfolgt die Eingruppierung meist in die Entgeltgruppe E 13.
Das Einstiegsgehalt lag 2022 bei etwa 4.000 Euro brutto monatlich (Stufe 1), das Endgehalt bei ca.6.000 Euro (Stufe 6). In Hessen gilt der TV-H, der sich allerdings kaum vom Landestarif unterscheidet. Für 2023 fordern die Gewerkschaften eine deutliche Erhöhung.
Vor allem an Grundschulen, aber auch an anderen Regelschulen werden zudem Sonderpädagog:innen beschäftigt. So beispielsweise an Gesamtschulen, die sich der Inklusion, also dem gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Förderbedarf, verschrieben haben. Verbeamtete Sonderpädagog:innen werden in der Regel in die Entgeltgruppe A13 eingeordnet, starten also (je nach Landesbesoldungsordnung) mit einem Grundgehalt von rund 4.000 Euro brutto monatlich.
Gleiches gilt für Förderschullehrer. Abhängig vom Bundesland sowie den zu unterrichtenden Fächern werden zunehmend gesucht und eingestellt. Die Bezahlung dieser Fachkräfte ohne Lehramtsstudium ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Oft liegt der Verdienst trotz einer Nachqualifizierung (zunächst) unter dem der Kollegen.
- Das Beispiel Thüringen zeigt, dass Quereinsteiger:innen mit Uni-Abschluss, aber ohne Lehramtsstudium, in der Regel eine Gehaltsstufe schlechter eingruppiert wird als Kolleg:innen mit einem pädagogischen Abschluss.
- Das sind zum Berufseinstieg rund 400 Euro brutto weniger im Monat.
- Nur falls der oder die Quereinsteigende verbeamtet würde, wofür aber diverse erfüllt sein müssen, könnte er:sie auch ohne zweites Staatsexamen wie eine regulär ausgebildete Lehrkraft bezahlt werden.
Dafür ist in Thüringen allerdings die Lehrbefähigung in zwei Unterrichtsfächern vonnöten sowie mindestens ein Jahr Berufserfahrung. In Niedersachsen richtet sich die Eingruppierung laut dem Kultusministerium nach Qualifikation und Einsatz. Die Festlegung der Entgeltstufe hängt von Dauer und Art der Berufserfahrung ab.
Nur in Ausnahmefällen kann eine Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe erfolgen. Wie hoch der Stundenlohn von Lehrkräften ist, lässt sich nicht pauschal sagen, Legt man ein Gehalt von etwa 5000 Euro brutto pro Monat bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden zugrunde, verdient ein:e Lehrer:in im Schnitt etwa 28 Euro pro Stunde.
Faktisch arbeiten die meisten Lehrkräfte an Schulen aber mehr. Zwar müssen Lehrkräfte auf einer vollen Stelle je nach Bundesland und Schulform 24 bis 28,5 Unterrichtsstunden abhalten, doch hinzu kommen Unterrichtsvor- und nachbereitung, Korrekturen von Klassenarbeiten, Konferenzen, Eltern- und Schülergespräche, Klassenfahrten und ähnliches.
Wie hoch ist die mindestpension in Deutschland?
Allgemeine Mindestrenten gibt es im Rentensystem der Bundesrepublik Deutschland nicht. Die Höhe der Rente richtet sich ausschließlich nach dem individuellen Versicherungsleben. Rentnerinnen und Rentner, die sehr wenig Rente erhalten, haben aber gegebenenfalls Anspruch auf Grundsicherungsleistungen.
Wie hoch ist die Mindestversorgung?
Fragen zum Ruhegehalt Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit
- bei Eintritt in den Ruhestand wegen Erreichens der allgemeinen (65 Jahre) oder einer besonderen gesetzlichen Altersgrenze (nur für Dienstkräfte des Vollzugs – Feuerwehr, Justiz, Polizei – )
- bei Versetzung in den Ruhestand
- wegen Dienstunfähigkeit
- auf Antrag ab Vollendung des 63. Lebensjahrs (Antragaltersgrenze)
- auf Antrag ab Vollendung des 60. Lebensjahrs bei Vorliegen einer Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 vom Hundert Beamtinnen und Beamte auf Probe
- bei Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit infolge eines Dienstunfalls. Bei einer Entlassung aufgrund einer Dienstunfähigkeit kann bei Bedürftigkeit auf Antrag ein Unterhaltsbeitrag bewilligt werden.
Es muss eine 5-jährige so genannte Wartezeit erfüllt sein. Diese setzt sich zusammen aus ruhegehaltfähigen
- Beamtendienstzeiten,
- Wehrdienst-/Ersatzdienstzeiten,
- Vordienstzeiten Die Wartezeit gilt nicht bei Dienstunfähigkeit infolge eines Dienstunfalls.
Ihr Dienstherr wird Ihnen den Zeitpunkt Ihrer Zurruhesetzung mitteilen und Kontakt mit der Pensionsstelle des Landesverwaltungsamtes Berlin aufnehmen. Sie erhalten von uns einen Versorgungsfestsetzungsbescheid über die Höhe der Ihnen monatlich zustehenden Versorgungsbezüge (brutto), ggf.
- Vor Ruhensberechnungen und weiteren Anrechnungen und Kürzungen.
- Daneben erhalten Sie einen Versorgungsnachweis, auf dem die Bezügebestandteile und der Zahlbetrag (netto) dargestellt sind.
- Anschließend erhalten Sie nur bei Änderungen der Versorgungsbezüge einen Versorgungsnachweis.
- Sollte die Festsetzung Ihrer Versorgungsbezüge ausnahmsweise nicht rechtzeitig erfolgen können, wird unaufgefordert eine Abschlagszahlung geleistet, die mit der später beginnenden Zahlung verrechnet wird.
Das Ruhegehalt wird auf der Grundlage
- der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und
- der ruhegehaltfähigen Dienstzeit berechnet.
- Für jedes Jahr geleistete Dienstzeit beträgt der Ruhegehaltsatz 1,79375%, insgesamt jedoch maximal 71,75%.
- Das Ruhegehalt basiert auf der Formel:
- Ruhegehaltfähige Dienstbezüge x Ruhegehaltssatz = Ruhegehalt
- Bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand wird das Ruhegehalt um einen Versorgungsabschlag von maximal 10,8% gemindert.
- Der Versorgungsabschlag wegen vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand mindert nicht den Ruhegehaltssatz, sondern das Ruhegehalt.
Zu den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen gehören
- das nach dem Besoldungsrecht zuletzt zugestandene Grundgehalt, sofern bei Eintritt in den Ruhestand aus einem Beförderungsamt die letzte Beförderung zwei Jahre zurückliegt (ansonsten wird die vorletzte Besoldungsgruppe zugrunde gelegt)
- der Familienzuschlag der Stufe 1 solange die Voraussetzungen für diesen vorliegen
- sonstige ruhegehaltfähige Dienstbezüge, z.B. Zulagen
- Der kinderbezogene Anteil im Familienzuschlag wird in voller Höhe neben dem Ruhegehalt gezahlt.
- Liegt eine Dienstunfähigkeit aufgrund eines Dienstunfalls vor, wird in der Regel die Endstufe der maßgebenden Besoldungsgruppe und nicht die tatsächlich erreichte Erfahrungsstufe zugrunde gelegt.
- Bei Teilzeitbeschäftigung oder Beurlaubung ohne Dienstbezüge am Tag vor Beginn des Ruhestandes werden die Bezüge zugrunde gelegt, die bei Vollbeschäftigung zugestanden hätten.
- Zu den Versorgungsbezügen werden keine Vermögenswirksamen Leistungen gezahlt.
Zeiten im Beamtenverhältnis sind ruhegehaltfähig, soweit nicht bestimmte Ausschlussgründe, wie z.B. Beurlaubung ohne Dienstbezüge oder schuldhaftes Fernbleiben vom Dienst, vorliegen. Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung sind nur mit dem entsprechenden Anteil ruhegehaltfähig.
Zeiten einer eingeschränkten Verwendung wegen begrenzter Dienstfähigkeit nach § 27 BeamtStG sind nur mit dem entsprechenden Anteil ruhegehaltfähig, bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres aber mindestens im Umfang von zwei Dritteln. Wehr- oder Ersatzdienstzeiten Als ruhegehaltfähig gelten die vor Berufung in das Beamtenverhältnis zurückgelegten Zeiten im berufsmäßigen und nichtberufsmäßigen Wehr- und Polizeivollzugsdienst.
Desgleichen ist auch der Zivildienst anrechenbar. Vordienstzeiten Welche Zeiten Ihnen als Vordienstzeiten anerkannt werden können entnehmen Sie bitte der Frage, Zeiten im Beitrittsgebiet Zeiten im Beitrittsgebiet, die vor dem 03.Oktober 1990 zurückgelegt wurden, werden in der Regel nicht als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt, sofern die allgemeine Wartezeit für die gesetzliche Rentenversicherung erfüllt ist und – bei beruflichen Tätigkeiten – diese Zeiten als rentenrechtliche Zeiten berücksichtigungsfähig sind.
- Mögliche Vordienstzeiten Für die Anrechnung als Vordienstzeit kommen z.B.
- Folgende Zeiten vor der Verbeamtung in Betracht: Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst Als ruhegehaltfähig sollen Zeiten berücksichtigt werden, in denen eine Beamtin bzw.
- Ein Beamter vor der Berufung in das Beamtenverhältnis im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis hauptberuflich im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn ohne von der Beamtin bzw.
dem Beamten zu vertretende Unterbrechung tätig war, sofern diese Tätigkeit zu seiner Ernennung geführt hat.
- Ausbildungszeiten Die Mindestzeit einer außer der allgemeinen Schulbildung vorgeschriebenen Ausbildung
- (Fachschul-, Hochschul- und praktische Ausbildung, Vorbereitungsdienst, übliche Prüfungszeit) und einer praktischen hauptberuflichen Tätigkeit, die für die Übernahme in das Beamtenverhältnis vorgeschrieben ist, kann als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt werden.
- Die Zeit einer Fachschul- oder Hochschulausbildung einschließlich der Prüfungszeit kann bis zu drei Jahren berücksichtigt werden.
Für Beamtinnen bzw. Beamte des Vollzugsdienstes und des Einsatzdienstes der Feuerwehr können verbrachte Zeiten einer praktischen Ausbildung und einer praktischen hauptberuflichen Tätigkeit bis zu einer Gesamtzeit von fünf Jahren als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt werden, wenn sie für die Wahrnehmung des Amtes förderlich sind.
eine Tätigkeit als Rechtsanwältin bzw. -anwalt oder Verwaltungsrechtsrätin bzw. -rat oder als Beamtin bzw. Beamter oder Notarin bzw. Notar,
der ohne Ruhegehaltsberechtigung nur Gebühren bezieht (die Zeiten sind nur zur Hälfte berücksichtigungsfähig) oder
eine hauptberufliche Tätigkeit im Dienst öffentlich-rechtlicher Religionsgesellschaften oder
ihrer Verbände oder im öffentlichen oder nichtöffentlichen Schuldienst oder
- eine hauptberufliche Tätigkeit im Dienst der Fraktionen des Bundestages oder Landtage oder kommunaler Vertretungskörperschaften oder
- eine hauptberufliche Tätigkeit im Dienst von kommunalen Spitzenverbänden oder ihren Landesverbänden sowie von Spitzenverbänden der Sozialversicherung oder ihren Landesverbänden.
Berücksichtigt werden können darüber hinaus auch Zeiten, während der eine Beamtin bzw. ein Beamter
- hauptberuflich im ausländischen öffentlichen Dienst gestanden hat oder
- auf wissenschaftlichem, künstlerischem, technischem oder wirtschaftlichem Gebiet
besondere Fachkenntnisse erworben hat, die die notwendige Voraussetzung seines Amtes bilden (die Zeiten sind nur zur Hälfte berücksichtigungsfähig), oder
als Entwicklungshelferin bzw. -helfer im Sinne des Entwicklungshelfergesetzes tätig gewesen ist
(die Zeit ist nur zur Hälfte berücksichtigungsfähig). Für Beamte und Beamtinnen, die ab 23.02.2023 ernannt werden, gilt: Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst und sonstige Zeiten einer Tätigkeit werden nur bis zu 5 Jahren – ggf.
insgesamt – berücksichtigt. Die Vordienstzeitenstelle beim Landesverwaltungsamt Berlin entscheidet in der Regel beim Eintritt in den Ruhestand aufgrund von sog. Kann- und Sollvorschriften, ob Zeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit zu berücksichtigen sind. Nach Prüfung der berücksichtigungsfähigen Zeiten erhalten Sie mit dem Versorgungs- festsetzungsbescheid von der Vordienstzeitenstelle einen rechtsmittelfähigen Bescheid.
Wird die Beamtin oder der Beamte wegen Dienstunfähigkeit vor Vollendung des 60. Lebensjahres in den Ruhestand versetzt, erhöht sich die ruhegehaltfähige Dienstzeit um die Zurechnungszeit. Die Zurechnungszeit beträgt zwei Drittel der Zeit zwischen dem Ruhestandsbeginn und dem Ablauf des Monats der Vollendung des 60.
- Lebensjahres.
- Der Ruhegehaltssatz errechnet sich aus der ruhegehaltfähigen Dienstzeit.
- Für jedes Jahr ruhegehaltfähige Dienstzeit beträgt der Ruhegehaltssatz 1,79375%.
- Auch Bruchteile eines Jahres werden berücksichtigt.
- Der Höchstruhegehaltssatz beträgt insgesamt 71,75%.
- Das Ruhegehalt beträgt mindestens 35% der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (amtsabhängige Mindestversorgung) bzw.65% der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A5, wenn dies günstiger ist.
Sofern Mindestversorgung zusteht, wird diese nicht um einen Versorgungsabschlag gemindert. : Fragen zum Ruhegehalt
Kann ich neben meiner beamtenpension Rente beziehen?
Die Beamtenpension ist grundsätzlich unabhängig davon zu leisten, ob und inwieweit der Beamte in der Lage ist, seinen Unterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Das gilt aber nicht, wenn er der Beamte Renten aus öffentlichen Kassen bezieht. Diese werden angerechnet, wenn sie zusammen mit der Pension eine Höchstgrenze überschreiten.
- Das Problem Viele Beamtinnen und Beamte sind vor der Übernahme in das Beamtenverhältnis sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen.
- Sie haben oft über Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt und damit Ansprüche auf Rente erworben.
- Nach Versetzung in den Ruhestand gibt es dann eine negative Überraschung: die erworbenen Ansprüche auf Pension werden gekürzt mit dem Hinweis, die gesetzliche Rente werde zumindest zum Teil auf die Beamtenversorgung angerechnet.
Auf den ersten Blick leuchtet das wenig ein. Beide Ansprüche auf Ruhestandsbezüge haben nichts miteinander zu tun. Während es sich bei der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung um einen Anspruch aus einer Versicherung handelt, für die Beiträge gezahlt wurden, ergibt sich der beamtenrechtlichen Versorgungsanspruch aus dem Gesetz.
- Die Rechtslage ist allerdings ziemlich eindeutig.
- Es macht daher wenig Sinn, gegen Versorgungsbescheide wegen der Anrechnung als solcher vor zu gehen.
- Der rechtliche Hintergrund Nach den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums ist der Dienstherr verpflichtet, den Beamten und seine Familie lebenslang amtsangemessen zu alimentieren (Alimentationsprinzip).
Das ist ein verfassungsrechtlich durch Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz (GG) geschützt. Die angemessene Alimentation ist unabhängig davon zu leisten, ob und inwieweit der Beamte in der Lage ist, seinen Unterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Es spielt zunächst einmal keine Rolle, ob er noch privatrechtliche Ansprüche auf regelmäßige Zahlungen hat oder Vermögen besitzt, von dem er und seine Familie auch angemessen leben könnten.
- Der Beamte ist bis zu seinem Tod ernannt.
- Die rechtliche Beziehung zu seinem Dienstherrn endet also nicht mit der Versetzung in den Ruhestand.
- Gemessen an seinem letzten Statusamt und der geleisteten Dienstzeit muss der Staat den Beamten weiter alimentieren.
- Die gesetzliche Rentenversicherung ist dagegen etwas völlig anderes.
Rentnerinnen und Rentner haben Ansprüche erworben aufgrund eigener Beiträge. Die Höhe der Rente ergibt sich im Prinzip aus der Höhe der geleisteten Beiträge. Ein Anspruch des Rentners gegen ehemalige Arbeitgeber besteht insoweit nicht. Etwas Vergleichbares wie einen Anspruch auf lebenslange Alimentation gibt es nicht.
- Weil der Rentner eigene Beiträge geleistet hat, ist die Anwartschaft auf die gesetzliche Rente nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen durch Artikel 14 GG (Eigentumsgarantie) geschützt.
- Ein bereits bestehender Rentenanspruch kann also nicht einfach gestrichen werden, weil das eine Enteignung bedeutete.
Gesetzliche Regelung gegen „Überversorgung” Weil der Beamte auch im Ruhestand grundsätzlich eine Alimentation ohne Rücksicht auf anderes Einkommen oder Vermögen erhält, kann er in Hinblick auf den Alimentationsgrundsatz überversorgt sein. Aus Sicht des Gesetzgebers ist das dann der Fall, wenn ein Beamter insgesamt mehr an Altersversorgung aus öffentlichen Kassen erhält, als ihm aufgrund seines Statusamtes zusteht.
- In § 55 Beamtenversorgungsgesetz des Bundes (BeamtVG) und in entsprechenden Vorschriften in den Landesbeamtenversorgungsgesetzen wird deshalb eine Art Gleichbehandlung zwischen den Pensionären mit zusätzlichen gesetzlichen Rentenanspruch und den „Nur-Beamten” geregelt.
- Beamtinnen und Beamte, die neben der Versorgung auch noch eine gesetzliche Rente beziehen, sollen insgesamt an „öffentlichen” Altersbezügen nicht mehr erhalten, als diejenigen, die von Anfang an Beamte gewesen sind.
Es wird also ausgerechnet, wie hoch der Pensionsanspruch des Beamten gewesen wäre, wenn er „Nur-Beamter” wäre. Es wird ausgerechnet, welche Pension dem Beamten zugestanden hätte, wäre er auch schon zu der Zeit Beamter gewesen, in der er als Arbeitnehmer Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt hat.