Welche Ansprüche hat der hinterbliebene Partner? – Nur für den hinterbliebenen Ehe- beziehungsweise offiziellen Lebenspartner gilt die Regelung des sogenannten Sterbevierteiljahrs, Für die drei Monate nach dem Tod des Rentenbeziehers gelten bei der Witwer- und Witwenrente Sonderregelungen.
In dieser Zeit erhalten selbst sehr gut situierte Witwen oder Witwer Hinterbliebenenrente – soweit der Verstorbene eine Altersrente bezog beziehungsweise die Anspruchsvoraussetzungen erfüllte. Und: Die Hinterbliebenenrente wird in dieser Zeit in der Höhe der gesetzlichen Rente des Verstorbenen gewährt.
Praktisch bedeutet dies für den – überwiegend anzutreffenden – Fall, dass der Verstorbene bereits Altersrente erhalten hat: Die Altersrente wird nicht nur im Sterbemonat, sondern auch in den folgenden drei Monaten in voller Höhe weitergezahlt,
Wer bekommt nach dem Tod noch 3 Monate Rente?
Was ist die Rentenabfindung? – Heiraten Sie erneut, können Sie als „Starthilfe” einmalig eine Rentenabfindung erhalten. Diese können Sie mit einem formlosen Schreiben beantragen. Geben Sie uns dazu bitte die Versicherungsnummer Ihres verstorbenen Ehepartners/Lebenspartners oder Ihrer Ehepartnerin/Lebenspartnerin an und legen Sie uns die neue Eheurkunde vor.
Was zahlt die Rentenversicherung nach dem Tod?
Homepage | Renten wegen Todes Ihr verstorbener Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner muss die allgemeine Wartezeit (das heißt Mindestversicherungszeit) von fünf Jahren mit eigenen Beitragszeiten erfüllt haben. Darüber hinaus müssen Sie zum Zeitpunkt seines Todes mit dem Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner mindestens ein Jahr verheiratet gewesen sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben.
das 47. Lebensjahr vollendet haben oder ein Kind erziehen oder erwerbsgemindert sind.
Anspruch auf die kleine Witwen- oder Witwerrente haben Sie längstens 24 Kalendermonate, die große Witwenrente oder Witwerrente wird unbegrenzt gezahlt. Die Rente wird aus den rentenrechtlichen Zeiten des Verstorbenen berechnet und ist unterschiedlich hoch.
Was passiert mit der Rente wenn man stirbt?
Wie hoch fällt die Waisenrente aus, wenn der Verstorbene in seinem Arbeitsleben Beamter war? – Kinder von verstorbenen Beamten erhalten 12 Prozent (Halbwaisen) beziehungsweise 20 Prozent (Vollwaisen) des monatlichen Ruhegehalts. Bekommt der noch lebende Elternteil kein Witwen-/Witwergeld, wird auch an Halbwaisen 20 Prozent ausgezahlt.
Unabhängig davon, ob der Verstorbene Beamter war oder in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, gilt: Waisenrente steht leiblichen und adoptierten Kindern zu, wenn sie minderjährig sind oder sich noch in der Ausbildung befinden. Darüber hinaus haben auch Pflege- und Stiefkinder, die im Haushalt des Verstorbenen lebten, Ansprüche.
Antrag auf Zahlung einer Waisenrente können auch Geschwister und Enkel des Verstorbenen stellen – vorausgesetzt, sie lebten mit ihm unter einem Dach und waren auf seine finanzielle Hilfe angewiesen. Die Zahlungen enden in allen Fällen spätestens mit dem vollendeten 27.
Lebensjahr. Seit 1. Juli 2015 wird eigenes Einkommen nicht mehr auf die Waisenrente angerechnet. Auch hier müssen sich die Angehörigen an den Rentenversicherungsträger des Verstorbenen wenden. Seit 2004 erhalten die Hinterbliebenen von gesetzlich Rentenversicherten kein Sterbegeld mehr – dafür erhalten sie nun die Zahlungen während des sogenannten Sterbevierteljahrs.
Um die Bestattungskosten zu begleichen, können sie zudem auf eine private Sterbegeldversicherung, die zuvor abgeschlossen wurde, zurückgreifen. Eventuell sieht auch die betriebliche Altersversorgung, in die der Verstorbene zuvor eingezahlt hat, einen Zuschuss vor.
Anders sieht es jedoch aus, wenn der Verstorbene im Arbeitsleben einen Beamtenstatus innehatte: In diesen Fällen erhalten die Hinterbliebenen noch immer Sterbegeld. Für sie entfallen jedoch die Zahlungen während des Sterbevierteljahres. Das Sterbegeld umfasst das Doppelte der monatlichen Dienstbezüge beziehungsweise der monatlichen Pension des Verstorbenen.
Hier hilft nur ein Blick in das Kleingedruckte der Versicherungspolice weiter. Die meisten betrieblichen Altersversorgungen sehen eine Absicherung der Hinterbliebenen – dies sind meist der Partner oder die leiblichen/adoptierten Kinder – vor. Je nach Vereinbarung können ihnen bei einem Todesfall vor Rentenantritt folgende Leistungen zustehen:
- Auszahlung der bisher geleisteten Beiträge
- Auszahlung des bisher gebildeten Kapitals
- Zahlung einer Hinterbliebenenrente
- Zahlung eines Sterbegelds
Verstirbt der Versicherte nach Rentenbeginn, läuft die Rente in der Regel bis zum Ende einer vertraglich zugesicherten Garantiezeit weiter und wird an die Erben ausgezahlt. Das Gleiche gilt für ein Sterbegeld, sofern dessen Auszahlung Bestandteil der Police ist.
Wann melden sich Verstorbene?
Todesfall beim Standesamt anzeigen und Sterbeurkunde beantragen – Für die Regelung der anstehenden Formalitäten sind zwei Dokumente wichtig: die Sterbeurkunde und der Erbschein. Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt aus. Da später in einigen Fällen Original-Dokumente gebraucht werden, zum Beispiel bei Vertragskündigungen, sollten gleich mehrere Ausführungen in Auftrag gegeben werden.
Personalausweis des Toten sowie des AnzeigendenTotenscheinGeburtsurkundeHeiratsurkundebei Witwern: Sterbeurkunde des Ehepartnersbei Geschiedenen: Scheidungsurteil