1962 Geboren 45 Jahre Gearbeitet Wann In Rente?

1962 Geboren 45 Jahre Gearbeitet Wann In Rente
Altersrente mit 45 Versicherungsjahren Damit sind wir bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte angekommen. Auch über diesen Weg kommen Sie genau zwei Jahre früher in die abschlagsfreie Rente. Also frühestens mit 64 und acht Monaten beim Jahrgang 1962.

Wann dürfen 1962 geborene in Rente gehen?

1962 Geboren 45 Jahre Gearbeitet Wann In Rente Das ist der Zeitpunkt, an dem Sie definitiv ohne Abschläge in die ‘normale’ Standard-Altersrente rutschen können. Für den Jahrgang 1962 liegt diese Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und acht Monaten. Erst ab diesem Zeitpunkt können Sie in die Regelaltersrente.

Wie lange muss man arbeiten wenn man 1962 geboren wurde?

Tabelle Rentenbeginn Regelaltersrente (Regelaltersgrenze) –

Geburtsjahr / Jahrgang Regelaltersgrenze
vor 1947 65
1947 65 + 1 Monat
1948 65 + 2 Monate
1949 65 + 3 Monate
1950 65 + 4 Monate
1951 65 + 5 Monate
1952 65 + 6 Monate
1953 65 + 7 Monate
1954 65 + 8 Monate
1955 65 + 9 Monate
1956 65 + 10 Monate
1957 65 + 11 Monate
1958 66
1959 66 + 2 Monate
1960 66 + 4 Monate
1961 66 + 6 Monate
1962 66 + 8 Monate
1963 66 + 10 Monate
ab 1964 67

Was ist wenn ich 45 Jahre gearbeitet habe?

Wann darf ich in Rente gehen, wenn ich 45 Jahre gearbeitet habe? – Grundsätzlich ist es möglich nach 45 Jahren Versicherungszeit in Rente zu gehen. Allerdings spielt das Geburtsjahr eine entscheidende Rolle. Wer vor 1953 geboren wurde, hat die Möglichkeit noch mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente zu gehen.

Für alle die zwischen 1953 und 1963 geboren wurden, gilt das allerdings nicht mehr, da das Rentenalter schrittweise angehoben wurde. So verschiebt sich laut Deutscher Rentenversicherung das Eintrittsalter mit dem Jahr der Geburt immer weiter nach oben. Wer 1964 oder später geboren wurde, kann daher erst mit 65 Jahren in Rente gehen.

Wichtig zu wissen ist dabei, dass die Altersrente nicht vorzeitig erhalten werden kann, auch nicht, wenn dafür Abschläge in Kauf genommen würden.

Wie hoch ist meine Rente nach 45 Jahren?

Rente nach 35 – 45 Beitragsjahren: Das Wichtigste in Kürze – Wer mindestens 45 Jahre in der Rentenkasse versichert gewesen ist und 63 bzw.65 Jahre alt ist (je nach Geburtsjahr), kann abschlagsfrei in Rente gehen. Für deine Rente werden dir nicht nur die Jahre angerechnet, die du gearbeitet hast. Es zählen auch Ausbildungs- oder Kindererziehungszeiten oder sogar die Zeit, in der du arbeitslos warst. Wie hoch deine Rente ist, hängt davon ab, wie lange du in die Rentenkasse eingezahlt hast und wie viel du verdient hast. Mit dem deutschen Durchschnittseinkommen (4.100 Euro brutto pro Monat) beträgt die Rente nach 45 Beitragsjahren voraussichtlich 1.621 Euro brutto. Wenn du schon nach 35 Beitragsjahren in den Ruhestand willst, musst du für jeden Monat, den du früher in Rente gehst, mit 0,3 % Abschlägen rechnen. Außerdem fehlt dir für jedes Jahr ein Rentenpunkt (der aktuell 36,06 für West und 35,52 Euro Ost entspricht). Kann man nach 45 Jahren Arbeit ohne Abzug in Rente gehen? Wer muss bis 67 arbeiten? Die Rente mit 67 ist sicherlich eine der umstritteneren politischen Entscheidungen der jüngsten Vergangenheit. Während Gewerkschaften wie die IG Metall oder die Linkspartei sich um die Gesundheit zahlreicher ArbeitnehmerInnen sorgen und eine Rückkehr zum Ruhestand mit 65 befürworten, fordern einige Ökonomen einen noch späteren Renteneinstieg.

Es gibt viele Gründe, vor dem offiziellen Rentenalter in den Ruhestand zu gehen: Um mehr Zeit mit der Familie zu verbringen, die langersehnte Weltreise zu beginnen oder um sich um die eigene Gesundheit zu kümmern. Das Problem ist bloß: Viele befürchten, dass der Staat ihre Rente kürzt, wenn sie früher aus dem Berufsleben aussteigen.

Das stimmt meistens auch. Allerdings kannst du unter bestimmten Voraussetzungen auch schon eher den Arbeitsdienst quittieren und dabei sogar die volle Rente kassieren.