Droht eine höhere Strafe bei schwerem Hausfriedensbruch? — Bereits das Wort „schwerer» Hausfriedensbruch lässt erahnen, dass für diesen Hausfriedensbruch ein höheres Strafmaß als für den „einfachen» Hausfriedensbruch vorgesehen ist. Für einen „einfachen» Hausfriedensbruch sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.
- Ein schwerer Hausfriedensbruch wird hingegen vom Gesetz mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe bedroht.
- Auch beim schweren Hausfriedensbruch handelt es sich also um ein Vergehen, so dass eine Einstellung des Verfahrens nach § 153 StPO oder § 153a StPO in Betracht kommen kann.
■ IM VIDEO ERKLÄRT:
Wie viel kriegt man für Hausfriedensbruch?
Einfacher Hausfriedensbruch kann gemäß § 123 StGB mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr geahndet werden. Für schweren Hausfriedensbruch (infolge einer Zusammenrottung von Menschen) sind gemäß § 124 StGB Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu 2 Jahren zu erwarten.
Wie hoch Geldstrafe Hausfriedensbruch?
Wie viel Tagessätze Geldstrafe gibt es bei bestimmten Delikten? — Die individuelle Schuld des Täters ist die Richtschnur für die Anzahl der Tagessätze der Geldstrafe mit der der Täter bestraft wird. Hierbei spielt das Einkommen des Täters keinerlei Rolle.
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB: 10-40 Tagessätze Geldstrafe Hausfriedensbruch, § 123 StGB: bis 15 Tagessätze Geldstrafe Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB: (nach Schadenshöhe) 10-50 Tagessätze Geldstrafe Beleidigungsdelikte, §§ 185 ff.StGB: 15-20 Tagessätze Geldstrafe Körperverletzung, § 223 StGB: 30-60 Tagessätze Geldstrafe Nötigung, § 240 StGB: 10-30 Tagessätze Geldstrafe Diebstahl, § 242 StGB: (nach Wert des Entwendeten) 5-30 Tagessätze Geldstrafe Unterschlagung, § 246 StGB: (geringwertiger Sachen) ab 5 Tagessätze Geldstrafe Betrug, § 263 StGB: (geringwertiger Sachen) 5-20 Tagessätze Geldstrafe Erschleichen von Leistungen, § 265a StGB: 5-20 Tagessätze Geldstrafe Sachbeschädigung, § 303 StGB: (geringer Schaden) 5-20 Tagessätze Geldstrafe
Auch wer Hartz IV bezieht, kann zu einer Geldstrafe verurteilt werden.
Wie viel kostet ein Hausfriedensbruch?
Das Wichtigste in Kürze —
Hausfriedensbruch begeht, wer widerrechtlich in einen geschützten Wohnraum, Geschäftsraum oder in befriedetes Besitztum eindringt oder sich weigert, diese Bereiche zu verlassen. Es müssen bestimmte Tatbestandsmerkmale erfüllt sein, damit ein Hausfriedensbruch vorliegt. Das Strafmaß für Hausfriedensbruch beträgt bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Es handelt sich um ein Antragsdelikt, das nur im Falle einer Strafanzeige verfolgt wird.
Was passiert wenn man eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch?
Welche Strafen drohen bei Hausfriedensbruch? — Gemäß § 123 StGB wird Hausfriedensbruch mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft. Die Höhe der Strafe ist dabei von den Bedingungen des Einzelfalles abhängig. Faktoren wie die konkreten Umstände der Tat, die Folgen der Tat für das Opfer, das Verhältnis von Täter und Opfer, Vorstrafen des Täters uvm. Spielen dabei eine Rolle.
Was ist ein schwerer Hausfriedensbruch?
Wann mache ich mich wegen schweren Hausfriedensbruch strafbar? — Einen schweren Hausfriedensbruch begehen Sie, wenn sich eine Menschenmenge öffentlich zusammenrottet und in der Absicht, Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen mit vereinten Kräften zu begehen, in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, so wird jeder, welcher an diesen Handlungen teilnimmt, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
- Dies regelt § 124 Strafgesetzbuch.
- Nach der Rechtsprechung kann für das Tatbestandsmerkmal Menschenmenge bereits eine Anzahl von zehn Personen ausreichen.
- Während der (schwere) Landfriedensbruch eine hohe Praxisrelevanz hat, so kommt der der schwere Hausfriedensbruch in der Praxis nur sehr selten vor.
Nach § 123 Strafgesetzbuch wird bestraft, wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt.
Warum Geldstrafe in Tagessätzen?
Geldstrafe — FISCHER Rechtsanwälte Die Geldstrafe ist eine strafrechtliche Sanktion, die durch Urteil oder durch Strafbefehl angeordnet werden kann. Sie wird nicht in pauschalen Beträgen, sondern in sogenannten Tagessätzen verhängt. Damit soll die Strafe den unterschiedlichen wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters angepasst sein.
Über die Anzahl der verhängten Tagessätze entscheidet das Gericht im Rahmen der Strafzumessung. Möglich sind 5 bis 360 Tagessätze, bei Bildung einer Gesamtstrafe bis zu 720 Tagessätze (§ 54 StGB). Die Höhe eines Tagessatzes bemisst sich in der Regel nach dem Nettoeinkommen, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte (§ 40 StGB).
Dabei werden aber auch Belastungen wie z.B. Unterhaltszahlungen berücksichtigt. Ein Tagessatz entspricht in etwa 1/30 dieses Betrages. Bei einem Nettoeinkommen von 900.- Euro beträgt ein Tagessatz also 30.- Euro, bei einem Einkommen von 3.000.- Euro somit 100.- Euro.
Der vom Verurteilten zu zahlende Betrag ergibt sich aus einer Multiplikation von Tagessatzanzahl und Tagessatzhöhe. Aus einem Urteil von 20 Tagessätzen zu je 30.- Euro folgt damit eine Geldstrafe von (20 x 30.- Euro =) 600.- Euro. Wäre der Täter besser situiert und eine Tagessatzhöhe von 100.- Euro festgelegt, zahlt er für die gleiche Tat eine Geldstrafe von (20 x 100.- Euro =) 2.000.- Euro.
Hinweise:
Die erstmalige Verhängung einer Geldstrafe von bis zu 90 Tagessätzen wird nicht ins amtliche Führungszeugnis aufgenommen.Kann die Geldstrafe nicht eingebracht werden, so tritt an ihre Stelle die Ersatzfreiheitsstrafe. Ein Tag Haft entspricht dann einem Tagessatz.
: Geldstrafe — FISCHER Rechtsanwälte
Wie hoch darf eine Geldstrafe sein?
FAQ: Geldstrafe — Was bedeutet der Tagessatz bei einer Geldstrafe? Die Geldstrafe wird maßgeblich durch die Höhe sowie die Anzahl der Tagessätze bestimmt. Beide werden individuell für den Einzelfall festgelegt, wie genau, erfahren Sie hier, Wie wird der Tagessatz berechnet? Ein Tagessatz entspricht einem Dreißigstel des monatlichen Nettoeinkommens des Täters.
Wie hoch kann eine sein Geldstrafe? Bei der Verurteilung wegen einer Straftat kann die Geldstrafe bei mindestens 5 und maximal 360 Tagessätze liegen. Ein Tagessatz liegt dabei zwischen 1 bis maximal 30.000 Euro. Wann droht eine Ersatzfreiheitsstrafe? Zahlt der Verurteilte die Geldstrafe nicht, kann gegen ihn eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt werden.
Näheres erfahren Sie hier,
Wie viel sind 360 Tagessätze?
Tagessätze in verschiedenen Ländern —
- In Österreich ist der Tagessatz in § 19 StGB geregelt. Eine Geldstrafe beträgt mindestens 2 Tagessätze. Diese sind jeweils mit 4 Euro bis 5.000 Euro festzusetzen. Die Bemessung erfolgt im Zeitpunkt des Urteils erster Instanz, kann jedoch bei sich unverschuldet verändernden Finanzverhältnissen nach § 31a StGB neu bemessen werden. Bei Uneinbringlichkeit wird für zwei Tagessätze ein Tag Freiheitsstrafe berechnet.
- In Liechtenstein ist die Regelung von § 19 StGB wortgleich. Nur die Höhe ist mit mindestens 10 Franken und höchstens 1.000 Franken festgesetzt.
- In Deutschland ist der Tagessatz für Geldstrafen in § 40 StGB geregelt. Es sind mindestens 5 und, sofern nicht im Gesetz anders vermerkt, höchstens 360 Tagessätze zu verhängen. Die Höhe liegt zwischen 1 Euro und 30.000 Euro. In § 43 StGB ist die Ersatzfreiheitsstrafe festgelegt, wobei ein Tagessatz einem Tag Freiheitsstrafe entspricht. Die Tagessätze werden zumeist bei 1 von 30 (1/30 oder 3,33 %) des Nettomonatseinkommens angesetzt.
- In der Schweiz ist in Art.34 StGB die Bemessung geregelt. Sofern nicht im Gesetz anders festgelegt, ist das Mindestmaß 3 Tagessätze (bis 2017 ein Tagessatz) und das Höchstmaß 180 (bis 2017 360) Tagessätze. Die Höhe beträgt seit 2018 mindestens 30 Franken, ausnahmsweise kann sie, wenn dies die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters gebieten, bis auf 10 Franken gesenkt werden (bis 2017 gab es kein gesetzliches Mindestmaß, aus einem höchstgerichtlichen Urteil wurde ein Mindestmaß von 10 Franken herausgelesen). Der Tagessatz beträgt maximal 3.000 Franken. Laut Art.36 StGB entspricht ein Tagessatz einem Tag Freiheitsstrafe. Auf Gesuch des Verurteilten kann die Geldstrafe in gemeinnützige Arbeit umgewandelt werden (Art.79a).
Wie hoch ist ein Tagessatz bei einer Geldstrafe?
Geldstrafe | Tagessatz | Ihr Anwalt in Berlin informiert Geldstrafen werden in Tagessätzen und Tagessatzhöhen verhängt. Mindestens werden 5 Tagessätze, höchstens 360 Tagessätze für eine Straftat verhängt. Die Anzahl der Tagessätze richtet sich nach der Schuld des Täters.
Begeht jemand z.B. eine fahrlässige Körperverletzung und sind die Verletzungsfolgen unerheblich, so wird in der Regel eine Geldstrafe von etwa 20 Tagessätzen verhängt. Sie gelten bis zu 90 Tagessätzen als nicht vorbestraft, d.h. in Ihrem Führungszeugnis steht «keine Eintragung». Die Tagessatzhöhe richtet sich nach dem Einkommen.
Dabei geht das Gericht vom Nettoeinkommen aus. Das Nettoeinkommen wird durch 30 geteilt. Das Ergebnis bestimmt die Tagessatzhöhe. Grundsätzlich entspricht also ein Tagessatz der Höhe, des vom Täter erzielten Nettoeinkommens an einem Tag. Bei einem Einkommen von 900,00 EURO entspräche dies einen Tagessatz von 30,00 EURO (900 : 30).
- Nach dem Gesetz beträgt die Höhe eines Tagessatzes mindestens 1,00 EURO und höchstens 30.000,00 EURO.
- Sie sind nicht verpflichtet Angaben zu Ihrem Einkommen zu machen.
- Dann schätzt das Gericht Ihr Einkommen.
- Sprechen Sie also mit Ihrem Anwalt ab, ob Sie hierzu Angaben machen oder nicht.
- Häufig ist die Höhe der Geldstrafe nach einer Schätzung erheblich niedriger, als unter Zugrundelegung des tatsächlichen Einkommens.
© Rechtsanwalt und Fachanwalt Strafrecht, Strafverteidiger Feldkamp, Berlin : Geldstrafe | Tagessatz | Ihr Anwalt in Berlin informiert
Wie viel sind 40 Tagessätze?
Der Unterschied zwischen Anzahl und Höhe der Tagessätze im Strafbefehl — In Ihrem Strafbefehl steht zum Beispiel: Gegen Sie wird eine Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen verhängt. Der Tagessatz wird auf 30,00 Euro festgesetzt. Dann sind:
die 40 Tagessätze die Anzahl der Tagessätze unddie 30,00 Euro die Höhe der Tagessätze ;insgesamt ergibt das dann die Geldstrafe von 1.200,- Euro.
Bei der Geldstrafe muss man Anzahl und Höher der Tagessätze unterscheiden!
Wie lange kann ich eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch machen?
Hausfriedensbruch: Wann tritt Verjährung ein? — Anzeige wegen Hausfriedensbruch? Ein Fall für einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Strafrecht. Die meisten Straftaten unterliegen einer Verjährung. Differenziert wird begrifflich zwischen Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung, Ersteres besagt, dass nach dem Ablauf einer bestimmten Zeitspanne eine strafrechtliche Verfolgung nicht mehr möglich ist.
Wenn eine Peron beispielsweise einen Diebstahl begeht und die Polizei oder Staatsanwaltschaft kommt erst nach 30 Jahren auf sie als Täter, so sind den Ermittlungsbehörden die Hände gebunden. Der Dieb ist in dem Fall „aus dem Schneider». Letzteres hingegen meint, dass eine bereits rechtskräftig ergangene Entscheidung nach dem Ablauf einer bestimmten Dauer nicht mehr vollstreckt werden kann.
Angenommen, jemand wird zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, doch diese wird nicht vollstreckt, so kann dies nach Verstreichen der Verjährungsfrist nicht mehr nachgeholt werden. Eine Verjährung dient damit dem Rechtsfrieden, Doch wonach bemessen sich die jeweiligen Fristen und wie lang sind diese beim Hausfriedensbruch? Die Frist zur Verfolgungsverjährung ist gesetzlich in § 78 StGB geregelt.
- Maßgeblich ist hierbei das jeweilige Höchstmaß einer in Betracht kommenden Strafe.
- Beim Hausfriedensbruch liegt dieses bei einer Freiheitstrafe bis zu einem Jahr,
- Länger kann ein Täter deswegen nicht hinter Gitter kommen.
- Zur Anwendung kommt demgemäß § 78 Absatz 3 Nummer 5 StGB, wonach die Verjährungsfrist einer Strafverfolgung beim Hausfriedensbruch drei Jahre beträgt.
Beginn der Frist ist laut § 78a StGB der Zeitpunkt der Beendigung der Tat bzw. der Erfolgseintritt, Auch bei der Vollstreckungsverjährung kommt es gemäß § 79 StGB auf das Höchstmaß einer Strafe an. Beim Hausfriedensbruch ist dem Strafmaß entsprechend § 79 Absatz 3 Nummer 4 StGB einschlägig.
Was tun wenn Hausverbot ignoriert wird?
Wer das Hausverbot nicht beachtet kann nach § 123 StGB belangt werden. Es liegt allein im Ermessen des Hausrechtsinhabers ob er ein Hausverbot wieder aufhebt. Zwingen kann ihn keiner.
Wie kann ich Hausfriedensbruch beweisen?
Hausfriedensbruch zur Anzeige bringen — Sie sind Opfer eines Hausfriedensbruchs geworden? Sollte sich ein ungebetener Gast bei Ihnen in den Räumlichkeiten aufhalten, dann sollten Sie nicht zögern und sofort die Polizei informieren. Diese hat die Mittel, den Täter aus ihrer Wohnung oder Ihren Geschäftsräumen zu entfernen.
- Anschließend können Sie bei der Polizei eine Anzeige erstellen, um strafrechtliche Ermittlungen gegen den Täter einzuleiten.
- Sollte es zu Auseinandersetzungen, Sachbeschädigungen oder zu Verletzungen kommen, dann können Sie zudem Schadensersatz oder Schmerzensgeld verlangen.
- Hierzu sollte ebenfalls ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden.
Dieser kann im Fall der Fälle auch ein Privatklageverfahren in die Wege leiten. Hat ein ungebetener Gast ohne Erlaubnis Ihr Grundstück betreten, dann können Sie das auch nachträglich noch anzeigen. Zeugenaussagen können hilfreich sein, wenn man im Nachhinein den Hausfriedensbruch beweisen möchte.
Zudem gilt grundsätzlich, dass der Hausfriedensbruch lediglich infolge eines Strafantrags verfolgt werden kann. Daher ist es wichtig, den Vorfall zur Anzeige zu bringen und der Polizei mitzuteilen, dass Sie einen Strafantrag stellen möchten. Für das Stellen eines Strafantrags gilt eine Frist von drei Monaten.
Haben Sie weitere Fragen zu Ihrem individuellen Fall, dann füllen Sie das Kontaktformular aus und holen Sie sich eine kostenlose Ersteinschätzung von unseren Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen ein.
Ist Hausfriedensbruch Straftat?
Hausfriedensbruch Hier erfahren Sie alles Wesentliche und Notwendige über den Hausfriedensbruch. Hausfriedensbruch? Strafverteidiger Hannover klärt auf!Der Hausfriedensbruch ist im 7. Abschnitt des StGB („Straftaten gegen die öffentliche Ordnung») in § 123 StGB (Strafgesetzbuch) geregelt und schützt das individuelle Hausrecht einer Person.
Dieses ist das Recht, bestimmen zu können, wer den geschützten Bereich – etwa die Wohnung, das Haus oder das Grundstück – betreten und wie lange sich jemand dort aufhalten darf.Im Folgenden beantworte ich in diesem Ratgeber als Strafverteidiger in Hannover die häufig gestellten Fragen rund um das Thema des Hausfriedensbruchs.Wann mache ich mich wegen Hausfriedensbruchs strafbar?Wegen Hausfriedensbruchs macht sich gemäß § 123 Abs.1 StGB strafbar, wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt.§ 123 StGB sieht somit grundsätzlich zwei Arten der Begehung eines Hausfriedensbruchs vor: Zum einen das vorsätzliche widerrechtliche Eindringen in die Räumlichkeiten eines anderen und zum anderen ist das Sich-nicht-Entfernen nach Aufforderung des Berechtigten.Welche Räume sind von § 123 StGB erfasst?123 Abs.1 StGB nennt diesbezüglich ausdrücklich die Wohnung, Geschäftsräume, das befriedete Besitztum eines anderen oder abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind.Wohnungen sind Räumlichkeiten, die hauptsächlich dazu dienen, zur ständigen Benutzung durch Menschen zur Verfügung zu stehen, ohne dass es sich in erster Linie um Arbeitsräume handelt.
Daher fallen unter den Begriff der Wohnung auch Wohnwagen oder Zelte, nicht jedoch leerstehende Wohnungen, da diese keine räumlich abgetrennte Privatsphäre sichern.Geschäftsräume sind abgeschlossene Räume, die für eine gewisse Zeit oder auf Dauer hauptsächlich zum Betreiben gewerblicher, wissenschaftlicher, künstlerischer oder ähnlicher Geschäfte verwendet werden.
- Maßgeblich sind hier die Öffnungszeiten.
- So bietet beispielsweise ein Kaufhaus während der regulären Öffnungszeit grundsätzlich freien Zutritt für jeden, sofern nicht ein Hausverbot ausgesprochen wurde.Unter sonstigen befriedeten Besitztümern sind Örtlichkeiten zu verstehen, deren klare Umgrenzung nach außen hin erkennbar ist und die gegen unbefugtes Betreten geschützt sind.
Klare Umgrenzungen sind beispielsweise Mauern und Zäune. Als befriedetes Besitztum gelten eingezäunte Grundstücke oder eingezäunte Wiesen und Weiden.Schließlich umfasst § 123 StGB auch den Schutz abgeschlossener Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder öffentlichen Verkehr bestimmt sind.
Zum öffentlichen Dienst bestimmt sind Räume, in denen nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften Tätigkeiten ausgeübt werden, also z.B. Schulen, Kirchen oder Gerichtsgebäude. Zum öffentlichen Verkehr bestimmt sind Räume, die zum Verkehr von Personen oder Gütern bestimmt sind. Dazu zählen beispielsweise Eisen- oder Straßenbahnen und Busse.Wann liegt ein Eindringen vor?Unter Eindringen versteht man das Betreten entgegen dem Willen des Berechtigten.
Das Betreten setzt voraus, dass mit dem ganzen Körper oder einem Teil desselben in das Tatobjekt eingedrungen wird. Dabei kann der Berechtigte seinen Willen ausdrücklich, als auch konkludent äußern.Wem steht eigentlich ein Hausrecht zu?Da nur der Inhaber des Hausrechts den Zutritt zu einem geschützten Raum oder das Verweilen in einem solchen verbieten kann, ist es oftmals entscheidend, wer Hausrechtinhaber ist.
- Das Hausrecht steht grundsätzlich demjenigen zu, der ein Nutzungsrecht über einen Raum oder eine Fläche hat.
- So steht das Hausrecht beispielsweise zweifellos dem Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses zu.
- Wird eine Wohnung gemietet, dann geht das Hausrecht auf den Mieter über, so dass auch dieser entscheiden kann, wer seine Wohnung betreten bzw.
wer in ihr verweilen darf. Dies gilt auch für den Hotelgast, so dass auch ihm die Entscheidung zusteht, wer das Hotelzimmer betreten bzw. wer in ihm verweilen darf. WG-Bewohner teilen sich das Hausrecht. Auch bei Mitarbeitern eines Geschäfts oder einer Behörde erstreckt sich das Hausrecht auf mehrere Personen.
- Daher ist jede einzelne Person dazu befugt, ein Hausverbot auszusprechen.
- Dieses führt dazu, dass jedes widerrechtliche Eindringen zu einem strafbaren Hausfriedensbruch führt.Wann handelt es sich um ein unbefugtes Verweilen?Im Gegensatz zur Tatbestandsalternative des widerrechtlichen Eindringens, bei dem das Betreten des geschützten Bereichs bereits von Beginn an gegen den Willen des Hausrechts-Inhabers erfolgte, ist hier die Berechtigung zum Betreten später weggefallen.
Erforderlich ist hierbei, dass der Inhaber des Hausrechts den Beschuldigten ausdrücklich auffordert, die Wohnung, den Geschäftsraum oder das Grundstück zu verlassen. Diese Aufforderung kann sowohl wörtlich als auch durch eindeutige Gesten erfolgen.Was ist hinsichtlich der Strafbarkeit noch zu beachten?Neben den bisher angesprochenen äußeren Umständen muss auch die innere Tatseite für die Strafbarkeit des Täters gegeben sein.
In juristischer Sprache bedeutet dies, dass der Täter mit Vorsatz gehandelt haben muss. Im Falle eines Hausfriedensbruchs muss der Täter daher wissen, dass er das Gebäude, den Raum oder das Grundstück nicht betreten darf. So scheidet ein vorsätzliches Handeln etwa dann aus, wenn keine Grenzmarkierung oder Zaun erkennbar war.
Wird ein Grundstück „aus Versehen» betreten, liegt kein strafbares Handeln vor. Ein fahrlässiger Hausfriedensbruch ist nicht möglich.Wann liegt ein Eindringen vor?Unter Eindringen versteht man das Betreten entgegen dem Willen des Berechtigten. Das Betreten setzt voraus, dass mit dem ganzen Körper oder einem Teil desselben in das Tatobjekt eingedrungen wird.
Dabei kann der Berechtigte seinen Willen ausdrücklich, als auch konkludent äußern.Wann liegt schwerer Hausfriedensbruch gemäß § 124 StGB vor?§ 124 StGB regelt den schweren Hausfriedensbruch. Ein solcher liegt vor, wenn sich eine Menschenmenge öffentlich zusammenrottet und in der Absicht, Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen mit vereinten Kräften zu begehen, in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst bestimmt sind, widerrechtlich eindringt.
Jeder, welcher an diesen Handlungen teilnimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.Ab wann eine Menschenmenge im Sinne des § 124 StGB vorliegt, ist nicht genau festgelegt, da eine starre Grenze betreffend der Personenanzahl hier nicht existiert.
- Es muss sich jedenfalls um eine nicht überschaubare Anzahl von Personen handeln.
- Diesbezüglich hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einer Entscheidung, in der es um das Tatbestandsmerkmal einer Menschenmenge ging, eine Ansammlung 50 bis 60 Personen angenommen.
- Hingegen ist das Tatbestandsmerkmal bei einer Zusammenrottung von nur etwa 10 Personen als nicht erfüllt erachtet worden, so dass ein Hausfriedensbruch verneint worden ist.
Mit Zusammenrotten ist gemeint, sich zwecks eines bestimmten Handelns räumlich zusammenzufinden. Erforderlich ist dabei, dass sich das zu erwartende Handeln in seiner bedrohlichen Gestalt bereits erkennbar ist. Die Absicht der Menschenmenge muss in der Ausübung von Gewalt gegen Personen oder Sachen bestehen.Ist versuchter Hausfriedensbruch strafbar?Ein Versuch einer Straftat liegt immer dann vor, wenn der Täter zwar bereits unmittelbar zur Tat angesetzt, diese jedoch nicht vollendet hat.
Dabei ist ein Vergehen immer nur dann im Versuch strafbar, wenn dies gesetzlich bestimmt wurde. Für das Delikt Hausfriedensbruch, welches ein Vergehen ist, ergibt sich eine derartige gesetzliche Regelung nicht. Ein versuchter Hausfriedensbruch ist mithin nicht strafbar und bleibt daher ohne strafrechtliche Konsequenzen.Welche Strafen drohen bei Hausfriedensbruch?Hausfriedensbruch gemäß 123 Abs.1 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Das konkrete Strafhöhe hängt dabei von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab. Wichtige Faktoren, die sich auf Ihre Strafe auswirken können, sind beispielsweise etwaige Vorstrafen, wie schwer das Eindringen wiegt und in welchem Verhältnis die Beteiligten zueinanderstehen.Wann verjährt Hausfriedensbruch?Auch Hausfriedensbruch gemäß § 123 StGB unterliegt wie fast alle Straftaten der Verjährung.
- Die Verjährung führt dazu, dass der Täter wegen einer Straftat nicht mehr bestraft werden kann.
- Die Frist zur sogenannten Verfolgungsverjährung ist gesetzlich in § 78 StGB geregelt.
- Hierbei ist das jeweilige Höchstmaß einer in Betracht kommenden Strafe entscheidend.
- Beim Hausfriedensbruch liegt dieses wie bereits erwähnt bei einer Freiheitstrafe bis zu einem Jahr.
Einschlägig ist daher der § 78 Abs.3 Nr.5 StGB, wonach die Verjährungsfrist einer Strafverfolgung beim Hausfriedensbruch drei Jahre beträgt. Im Hinblick auf die sog. Vollstreckungsverjährung kommt es gemäß § 79 StGB ebenfalls auf das Höchstmaß einer Strafe an.
Beim Hausfriedensbruch kommt daher der § 79 Abs.3 Nr.4 StGB zur Anwendung, so dass die Vollstreckungsverjährung hier nach fünf Jahren eintritt.Ist ein Strafantrag notwendig?Ein Hausfriedensbruch wird gemäß § 123 Abs.2 StGB grundsätzlich nur aufgrund eines Strafantrages von Seiten des Hausherrn verfolgt.
Ein Strafantrag stellt das Verlangen einer Person dar, eine andere Person wegen einer bestimmten Tat strafrechtlich zu verfolgen und ist zu unterscheiden von der Strafanzeige, welche lediglich eine bloße Mitteilung über einen möglichen strafrechtlich relevanten Sachverhalt beinhaltet.
- Der Strafantrag kann nur von der durch die Tat verletzten Person bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder bei einem Gericht schriftlich gestellt werden.
- Ausnahmsweise bedarf es jedoch keines Strafantrags, wenn die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.Anzeige wegen Hausfriedensbruch – was tun?Sollten gegen Sie der Tatvorwurf des Hausfriedensbruches erhoben und Ihnen eine Vorladung, ein Strafbefehl oder eine Anklage zugestellt worden sein, dann ist die Heranziehung eines erfahrenen Rechtsanwalts ratsam.
Der Gesetzgeber sieht für Hausfriedensbruch eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe vor. Der Tatvorwurf des Hausfriedensbruchs sollte daher nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Aus diesem Grund sollte ein spezialisierter Strafverteidiger beauftragt werden.
- Als Fachanwalt für Strafrecht in Hannover beantworte ich gerne Ihre Fragen und übernehme Ihre Verteidigung vor allen Gerichten in der Bundesrepublik Deutschland.
- Bei einer Beauftragung beantrage ich für Sie umgehend Akteneinsicht und bespreche mit Ihnen die weitere Verteidigungsstrategie.
- Als Rechtsanwalt in Hannover für Strafrecht liegt mir dabei eine effektive und konsequente Verteidigung am Herzen.
: Hausfriedensbruch
Ist es Hausfriedensbruch wenn die Tür offen ist?
Ich habe ein Kaufhaus betreten und später darin angefangen, Kunden anzupöbeln. Der Verkäufer fordert mich zum Gehen auf, aber ich bleibe. Hausfriedensbruch? — Im Beispielfall liegt die Variante des „Verweilens» trotz gegenteiliger Aufforderung vor. Der Unterschied zum widerrechtlichen „Eindringen» besteht darin, dass man beim Betreten noch die Zustimmung oder generelle Zustimmung zum Aufhalten in dem Raum hat.
Was ist unbefugtes Betreten?
Einen Hausfriedensbruch zur Anzeige bringen — Ein Hausfriedensbruch liegt immer dann vor, wenn jemand ohne Ihr Einverständnis Ihre Wohnung, Grundstück oder Ihre Geschäftsräume betreten hat und dort verweilt, obwohl sie diesen aufgefordert haben zu gehen. Wer das sogenannte Hausrecht hat, kann in diesem Fall Anzeige erstatten,
Wer bekommt das Geld aus einem Strafbefehl?
Wer bekommt eigentlich das Geld und wer treibt es ein? — Früher wurde die Geldstrafe als eine Art Wiedergutmachung angesehen. Damals wurde die Zahlung direkt an den Geschädigten gerichtet. Heutzutage ist das aber anders. Fragen Sie sich bspw. bei einer Geldstrafe für eine Beleidigung : Wer bekommt das Geld?, dann zahlt der Angeklagte diese Strafe nicht an denjenigen, den er beschimpft hat. Haben Sie bei der Geldstrafe die Ratenzahlung nicht eingehalten, müssen Sie nicht gleich eine Haftstrafe befürchten. Eingetrieben wird die Geldstrafe von der Staatsanwaltschaft, Nach der Urteilsverkündung kann es allerdings einige Zeit dauern, bis sich diese bei Ihnen meldet.
- Dies kann in der Form eines Briefs geschehen, in dem die Kontodaten angegeben sind, auf die Sie das Geld überweisen müssen.
- Wurde Ihnen gewährt, die Geldstrafe bzw.
- Die Tagessätze durch Ratenzahlung abzuleisten, sind Sie in der Regel dazu verpflichtet, direkt im kommenden Monat damit zu beginnen.
- Meldet sich der zuständige Staatsanwalt erst Monate später bei Ihnen, sind die noch nicht getilgten Raten in der Regel mit einem Schlag zu zahlen.
Im Zweifelsfall können Sie einen eigenen Anwalt hinzuziehen, um die Zahlungsmodalitäten zu klären. Haben Sie nach Verstreichen der angesetzten Frist die Geldstrafe nicht bezahlt, ist kein Haftbefehl zu befürchten – jedenfalls nicht sofort. Zunächst erfolgt eine Mahnung mit einer neuen Frist, in der Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen müssen.
Verstreicht diese ereignislos, kann die Staatsanwaltschaft Ihr bewegliches Vermögen pfänden, Reicht auch dies nicht aus, erfolgt die Ladung zur Ersatzfreiheitsstrafe, Der Verurteilte hat hier die Möglichkeit, um die Zahlung herumzukommen und kann die Geldstrafe absitzen, Ein Tagessatz entspricht dabei einem Tag in Haft.
Sollte er sich noch immer weigern, ergeht nun doch ein Haftbefehl wegen der Geldstrafe. Schlussendlich kann diese Haftstrafe abgewendet werden, wenn die Geldstrafe nun doch gezahlt werden kann.
Was kommt nach Geldstrafe?
Ersatzfreiheitsstrafe: Geldstrafe absitzen? — Kann die Staatsanwaltschaft die Geldstrafe nicht eintreiben, weil der Betroffene nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, kann sie die Ableistung einer Ersatzfreiheitsstrafe bestimmen. Müssen die Verurteilten die Geldstrafe absitzen, kommt der Tagessatz wieder zum Zuge, genauer die Anzahl.
Ein Tagessatz entspricht dabei einem Hafttag. Bei einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen betrüge die Ersatzfreiheitsstrafe damit 90 Tage. Die Höhe des einzelnen Tagessatzes ist hierbei unerheblich. Die Ersatzfreiheitsstrafe soll gewährleisten, dass auch bei Nichterbringbarkeit der Geldstrafe der Täter dem Vollzug der Strafe nicht entgeht.
Der Täter kann jedoch auch noch während des Vollzugs der Ersatzfreiheitsstrafe die Restgeldstrafe erbringen und so die Haftentlassung herbeiführen. Die Restgeldstrafe ergibt sich aus der Gesamtzahl der Tagessätze der gerichtlich festgelegten Geldstrafe abzüglich der bereits abgeleisteten Hafttage.
- Bei 90 Tagessätzen etwa und bereits 30 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verringerte sich die Geldstrafe damit auf 60 Tagessätze.
- Alternativ können im Einzelfall auch Sozialstunden statt der Geldstrafe abgeleistet werden.
- Es ist jedoch in aller Regel nicht möglich, sich eigenmächtig dazu zu entschließen, die Zahlung der Geldstrafe durch die Ableistung der Ersatzfreiheitsstrafe zu umgehen.
Verfügt der Verurteilte über ausreichend finanzielle Mittel, kann die Staatsanwaltschaft stattdessen andere Maßnahmen ergreifen (Gerichtsvollzieher, Pfändung o.a.). Wird die Geldstrafe nicht bezahlt, kann ein Haftbefehl dennoch die Folge sein.
Wie viele Tagessätze sind 600 Euro?
Berechnung der Geldstrafe (Tagessatzgeldstrafe) — Die Geldstrafe wird in Deutschland in Tagessätzen bemessen. Dieses Tagessatzsystem stammt aus dem skandinavischen Raum und wurde 1975 in der Bundesrepublik eingeführt. Hintergrund dieser Regelung ist das Bestreben, die Strafen den unterschiedlichen wirtschaftlichen Verhältnissen der Angeklagten anzupassen.
Wie viel sind 40 Tagessätze?
Der Unterschied zwischen Anzahl und Höhe der Tagessätze im Strafbefehl — In Ihrem Strafbefehl steht zum Beispiel: Gegen Sie wird eine Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen verhängt. Der Tagessatz wird auf 30,00 Euro festgesetzt. Dann sind:
die 40 Tagessätze die Anzahl der Tagessätze unddie 30,00 Euro die Höhe der Tagessätze ;insgesamt ergibt das dann die Geldstrafe von 1.200,- Euro.
Bei der Geldstrafe muss man Anzahl und Höher der Tagessätze unterscheiden!
Wie hoch sind die Tagessätze?
Geldstrafe | Tagessatz | Ihr Anwalt in Berlin informiert Geldstrafen werden in Tagessätzen und Tagessatzhöhen verhängt. Mindestens werden 5 Tagessätze, höchstens 360 Tagessätze für eine Straftat verhängt. Die Anzahl der Tagessätze richtet sich nach der Schuld des Täters.
- Begeht jemand z.B.
- Eine fahrlässige Körperverletzung und sind die Verletzungsfolgen unerheblich, so wird in der Regel eine Geldstrafe von etwa 20 Tagessätzen verhängt.
- Sie gelten bis zu 90 Tagessätzen als nicht vorbestraft, d.h.
- In Ihrem Führungszeugnis steht «keine Eintragung».
- Die Tagessatzhöhe richtet sich nach dem Einkommen.
Dabei geht das Gericht vom Nettoeinkommen aus. Das Nettoeinkommen wird durch 30 geteilt. Das Ergebnis bestimmt die Tagessatzhöhe. Grundsätzlich entspricht also ein Tagessatz der Höhe, des vom Täter erzielten Nettoeinkommens an einem Tag. Bei einem Einkommen von 900,00 EURO entspräche dies einen Tagessatz von 30,00 EURO (900 : 30).
- Nach dem Gesetz beträgt die Höhe eines Tagessatzes mindestens 1,00 EURO und höchstens 30.000,00 EURO.
- Sie sind nicht verpflichtet Angaben zu Ihrem Einkommen zu machen.
- Dann schätzt das Gericht Ihr Einkommen.
- Sprechen Sie also mit Ihrem Anwalt ab, ob Sie hierzu Angaben machen oder nicht.
- Häufig ist die Höhe der Geldstrafe nach einer Schätzung erheblich niedriger, als unter Zugrundelegung des tatsächlichen Einkommens.
© Rechtsanwalt und Fachanwalt Strafrecht, Strafverteidiger Feldkamp, Berlin : Geldstrafe | Tagessatz | Ihr Anwalt in Berlin informiert
Was ist ein einfacher Hausfriedensbruch?
Was ist ein Hausfriedensbruch? — Ein Hausfriedensbruch liegt nach § 123 StGB dann vor, wenn eine Person ein Grundstück ohne Einverständnis des Hausherren betritt oder dort, trotz Aufforderung zu gehen, verweilt. Der Hausherr ist die Person, die über das Hausrecht und somit das Nutzungsrecht der Räumlichkeiten verfügt.
Das muss jedoch nicht immer zwingend der Eigentümer sein. In einer Mietwohnung ist der eingetragene Mieter der Hausherr, in einer Wohngemeinschaft sind alle Mitbewohner Hausherren und wer Urlaub in einer Ferienwohnung macht, ist für diese Zeit ebenfalls Hausherr dieser Räumlichkeiten. In § 123 StGB ist ebenfalls definiert, um welche Räumlichkeiten es sich handelt.
Hierzu zählen Wohnungen, Geschäftsräume, aber auch private Grundstücke oder öffentliche Räume, die zu bestimmten Zeiten oder unter bestimmten Umständen der Öffentlichkeit ausnahmsweise nicht zugänglich sind, wie etwa Bahnhofshallen. Gut zu wissen: betritt eine Person außerhalb der Geschäftszeiten oder trotz Hausverbot diese Räumlichkeiten, liegt ein Hausfriedensbruch vor.
Denn dann bewegt sich die betroffene Person außerhalb dessen, was vom Einverständnis des Hausherren umfasst ist. Bei der Bestimmung der Strafbarkeit kommt es einzig und allein auf die Erlaubnis des Hausherren an. Ein schönes Beispiel hierzu ist der Arbeitnehmer, dem durch den Arbeitsvertrag gestattet wird, sich in den Geschäftsräumen aufzuhalten, um dort seine Arbeitsleistung erbringen zu können.
Das Hausrecht des Arbeitgebers ist demnach gegenüber dem Arbeitnehmer eingeschränkt.
Ist Hausfriedensbruch strafbar?
Hausfriedensbruch Hier erfahren Sie alles Wesentliche und Notwendige über den Hausfriedensbruch. Hausfriedensbruch? Strafverteidiger Hannover klärt auf!Der Hausfriedensbruch ist im 7. Abschnitt des StGB („Straftaten gegen die öffentliche Ordnung») in § 123 StGB (Strafgesetzbuch) geregelt und schützt das individuelle Hausrecht einer Person.
Dieses ist das Recht, bestimmen zu können, wer den geschützten Bereich – etwa die Wohnung, das Haus oder das Grundstück – betreten und wie lange sich jemand dort aufhalten darf.Im Folgenden beantworte ich in diesem Ratgeber als Strafverteidiger in Hannover die häufig gestellten Fragen rund um das Thema des Hausfriedensbruchs.Wann mache ich mich wegen Hausfriedensbruchs strafbar?Wegen Hausfriedensbruchs macht sich gemäß § 123 Abs.1 StGB strafbar, wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt.§ 123 StGB sieht somit grundsätzlich zwei Arten der Begehung eines Hausfriedensbruchs vor: Zum einen das vorsätzliche widerrechtliche Eindringen in die Räumlichkeiten eines anderen und zum anderen ist das Sich-nicht-Entfernen nach Aufforderung des Berechtigten.Welche Räume sind von § 123 StGB erfasst?123 Abs.1 StGB nennt diesbezüglich ausdrücklich die Wohnung, Geschäftsräume, das befriedete Besitztum eines anderen oder abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind.Wohnungen sind Räumlichkeiten, die hauptsächlich dazu dienen, zur ständigen Benutzung durch Menschen zur Verfügung zu stehen, ohne dass es sich in erster Linie um Arbeitsräume handelt.
Daher fallen unter den Begriff der Wohnung auch Wohnwagen oder Zelte, nicht jedoch leerstehende Wohnungen, da diese keine räumlich abgetrennte Privatsphäre sichern.Geschäftsräume sind abgeschlossene Räume, die für eine gewisse Zeit oder auf Dauer hauptsächlich zum Betreiben gewerblicher, wissenschaftlicher, künstlerischer oder ähnlicher Geschäfte verwendet werden.
Maßgeblich sind hier die Öffnungszeiten. So bietet beispielsweise ein Kaufhaus während der regulären Öffnungszeit grundsätzlich freien Zutritt für jeden, sofern nicht ein Hausverbot ausgesprochen wurde.Unter sonstigen befriedeten Besitztümern sind Örtlichkeiten zu verstehen, deren klare Umgrenzung nach außen hin erkennbar ist und die gegen unbefugtes Betreten geschützt sind.
Klare Umgrenzungen sind beispielsweise Mauern und Zäune. Als befriedetes Besitztum gelten eingezäunte Grundstücke oder eingezäunte Wiesen und Weiden.Schließlich umfasst § 123 StGB auch den Schutz abgeschlossener Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder öffentlichen Verkehr bestimmt sind.
- Zum öffentlichen Dienst bestimmt sind Räume, in denen nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften Tätigkeiten ausgeübt werden, also z.B.
- Schulen, Kirchen oder Gerichtsgebäude.
- Zum öffentlichen Verkehr bestimmt sind Räume, die zum Verkehr von Personen oder Gütern bestimmt sind.
- Dazu zählen beispielsweise Eisen- oder Straßenbahnen und Busse.Wann liegt ein Eindringen vor?Unter Eindringen versteht man das Betreten entgegen dem Willen des Berechtigten.
Das Betreten setzt voraus, dass mit dem ganzen Körper oder einem Teil desselben in das Tatobjekt eingedrungen wird. Dabei kann der Berechtigte seinen Willen ausdrücklich, als auch konkludent äußern.Wem steht eigentlich ein Hausrecht zu?Da nur der Inhaber des Hausrechts den Zutritt zu einem geschützten Raum oder das Verweilen in einem solchen verbieten kann, ist es oftmals entscheidend, wer Hausrechtinhaber ist.
- Das Hausrecht steht grundsätzlich demjenigen zu, der ein Nutzungsrecht über einen Raum oder eine Fläche hat.
- So steht das Hausrecht beispielsweise zweifellos dem Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses zu.
- Wird eine Wohnung gemietet, dann geht das Hausrecht auf den Mieter über, so dass auch dieser entscheiden kann, wer seine Wohnung betreten bzw.
wer in ihr verweilen darf. Dies gilt auch für den Hotelgast, so dass auch ihm die Entscheidung zusteht, wer das Hotelzimmer betreten bzw. wer in ihm verweilen darf. WG-Bewohner teilen sich das Hausrecht. Auch bei Mitarbeitern eines Geschäfts oder einer Behörde erstreckt sich das Hausrecht auf mehrere Personen.
- Daher ist jede einzelne Person dazu befugt, ein Hausverbot auszusprechen.
- Dieses führt dazu, dass jedes widerrechtliche Eindringen zu einem strafbaren Hausfriedensbruch führt.Wann handelt es sich um ein unbefugtes Verweilen?Im Gegensatz zur Tatbestandsalternative des widerrechtlichen Eindringens, bei dem das Betreten des geschützten Bereichs bereits von Beginn an gegen den Willen des Hausrechts-Inhabers erfolgte, ist hier die Berechtigung zum Betreten später weggefallen.
Erforderlich ist hierbei, dass der Inhaber des Hausrechts den Beschuldigten ausdrücklich auffordert, die Wohnung, den Geschäftsraum oder das Grundstück zu verlassen. Diese Aufforderung kann sowohl wörtlich als auch durch eindeutige Gesten erfolgen.Was ist hinsichtlich der Strafbarkeit noch zu beachten?Neben den bisher angesprochenen äußeren Umständen muss auch die innere Tatseite für die Strafbarkeit des Täters gegeben sein.
- In juristischer Sprache bedeutet dies, dass der Täter mit Vorsatz gehandelt haben muss.
- Im Falle eines Hausfriedensbruchs muss der Täter daher wissen, dass er das Gebäude, den Raum oder das Grundstück nicht betreten darf.
- So scheidet ein vorsätzliches Handeln etwa dann aus, wenn keine Grenzmarkierung oder Zaun erkennbar war.
Wird ein Grundstück „aus Versehen» betreten, liegt kein strafbares Handeln vor. Ein fahrlässiger Hausfriedensbruch ist nicht möglich.Wann liegt ein Eindringen vor?Unter Eindringen versteht man das Betreten entgegen dem Willen des Berechtigten. Das Betreten setzt voraus, dass mit dem ganzen Körper oder einem Teil desselben in das Tatobjekt eingedrungen wird.
- Dabei kann der Berechtigte seinen Willen ausdrücklich, als auch konkludent äußern.Wann liegt schwerer Hausfriedensbruch gemäß § 124 StGB vor?§ 124 StGB regelt den schweren Hausfriedensbruch.
- Ein solcher liegt vor, wenn sich eine Menschenmenge öffentlich zusammenrottet und in der Absicht, Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen mit vereinten Kräften zu begehen, in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst bestimmt sind, widerrechtlich eindringt.
Jeder, welcher an diesen Handlungen teilnimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.Ab wann eine Menschenmenge im Sinne des § 124 StGB vorliegt, ist nicht genau festgelegt, da eine starre Grenze betreffend der Personenanzahl hier nicht existiert.
Es muss sich jedenfalls um eine nicht überschaubare Anzahl von Personen handeln. Diesbezüglich hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einer Entscheidung, in der es um das Tatbestandsmerkmal einer Menschenmenge ging, eine Ansammlung 50 bis 60 Personen angenommen. Hingegen ist das Tatbestandsmerkmal bei einer Zusammenrottung von nur etwa 10 Personen als nicht erfüllt erachtet worden, so dass ein Hausfriedensbruch verneint worden ist.
Mit Zusammenrotten ist gemeint, sich zwecks eines bestimmten Handelns räumlich zusammenzufinden. Erforderlich ist dabei, dass sich das zu erwartende Handeln in seiner bedrohlichen Gestalt bereits erkennbar ist. Die Absicht der Menschenmenge muss in der Ausübung von Gewalt gegen Personen oder Sachen bestehen.Ist versuchter Hausfriedensbruch strafbar?Ein Versuch einer Straftat liegt immer dann vor, wenn der Täter zwar bereits unmittelbar zur Tat angesetzt, diese jedoch nicht vollendet hat.
- Dabei ist ein Vergehen immer nur dann im Versuch strafbar, wenn dies gesetzlich bestimmt wurde.
- Für das Delikt Hausfriedensbruch, welches ein Vergehen ist, ergibt sich eine derartige gesetzliche Regelung nicht.
- Ein versuchter Hausfriedensbruch ist mithin nicht strafbar und bleibt daher ohne strafrechtliche Konsequenzen.Welche Strafen drohen bei Hausfriedensbruch?Hausfriedensbruch gemäß 123 Abs.1 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Das konkrete Strafhöhe hängt dabei von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab. Wichtige Faktoren, die sich auf Ihre Strafe auswirken können, sind beispielsweise etwaige Vorstrafen, wie schwer das Eindringen wiegt und in welchem Verhältnis die Beteiligten zueinanderstehen.Wann verjährt Hausfriedensbruch?Auch Hausfriedensbruch gemäß § 123 StGB unterliegt wie fast alle Straftaten der Verjährung.
- Die Verjährung führt dazu, dass der Täter wegen einer Straftat nicht mehr bestraft werden kann.
- Die Frist zur sogenannten Verfolgungsverjährung ist gesetzlich in § 78 StGB geregelt.
- Hierbei ist das jeweilige Höchstmaß einer in Betracht kommenden Strafe entscheidend.
- Beim Hausfriedensbruch liegt dieses wie bereits erwähnt bei einer Freiheitstrafe bis zu einem Jahr.
Einschlägig ist daher der § 78 Abs.3 Nr.5 StGB, wonach die Verjährungsfrist einer Strafverfolgung beim Hausfriedensbruch drei Jahre beträgt. Im Hinblick auf die sog. Vollstreckungsverjährung kommt es gemäß § 79 StGB ebenfalls auf das Höchstmaß einer Strafe an.
Beim Hausfriedensbruch kommt daher der § 79 Abs.3 Nr.4 StGB zur Anwendung, so dass die Vollstreckungsverjährung hier nach fünf Jahren eintritt.Ist ein Strafantrag notwendig?Ein Hausfriedensbruch wird gemäß § 123 Abs.2 StGB grundsätzlich nur aufgrund eines Strafantrages von Seiten des Hausherrn verfolgt.
Ein Strafantrag stellt das Verlangen einer Person dar, eine andere Person wegen einer bestimmten Tat strafrechtlich zu verfolgen und ist zu unterscheiden von der Strafanzeige, welche lediglich eine bloße Mitteilung über einen möglichen strafrechtlich relevanten Sachverhalt beinhaltet.
- Der Strafantrag kann nur von der durch die Tat verletzten Person bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder bei einem Gericht schriftlich gestellt werden.
- Ausnahmsweise bedarf es jedoch keines Strafantrags, wenn die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.Anzeige wegen Hausfriedensbruch – was tun?Sollten gegen Sie der Tatvorwurf des Hausfriedensbruches erhoben und Ihnen eine Vorladung, ein Strafbefehl oder eine Anklage zugestellt worden sein, dann ist die Heranziehung eines erfahrenen Rechtsanwalts ratsam.
Der Gesetzgeber sieht für Hausfriedensbruch eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe vor. Der Tatvorwurf des Hausfriedensbruchs sollte daher nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Aus diesem Grund sollte ein spezialisierter Strafverteidiger beauftragt werden.
Als Fachanwalt für Strafrecht in Hannover beantworte ich gerne Ihre Fragen und übernehme Ihre Verteidigung vor allen Gerichten in der Bundesrepublik Deutschland. Bei einer Beauftragung beantrage ich für Sie umgehend Akteneinsicht und bespreche mit Ihnen die weitere Verteidigungsstrategie. Als Rechtsanwalt in Hannover für Strafrecht liegt mir dabei eine effektive und konsequente Verteidigung am Herzen.
: Hausfriedensbruch